Sie fragen, wir antworten!

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Interessenten, Mietern und Mitgliedern rund um die Themen Mitgliedschaft, Wohnungsanmietung und Wohnen.

Haben Sie noch weitere Fragen, wenden Sie sich gern an uns!

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Alles rund um die Mitgliedschaft

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Sie wollen eine Wohnung anmieten und haben auch schon die Zusage dafür erhalten.
  2. Die Formulare „Beitrittserklärung“ und „Beitritt mit weiteren Geschäftsanteilen“ sind von Ihnen unterschrieben worden und liegen uns vor.
  3. Das Geld für die Anteile ist bei uns eingegangen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird über Ihre Aufnahme in der einmal wöchentlich stattfindenden Vorstandssitzung entschieden.

Die Dividende wird jährlich nach der Mitgliederversammlung (meist Ende Juni) an die bei uns hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt.

Ein Anteil hat einen Wert von 155,00 €. Beim Eintritt in die Genossenschaft fällt außerdem ein einmaliges Eintrittsgeld von 15,00 € an.

Die Anzahl richtet sich nach den Räumen der Wohnung. Neben dem Pflichtanteil, den jede, im Mietvertrag stehende Person besitzen muss, sind für eine

  • 1-Zimmerwohnung        2 weitere Anteile (310,00 €)
  • 2-Zimmerwohnung       3 weitere Anteile (465,00 €)
  • 3-Zimmerwohnung       4 weitere Anteile (620,00 €)
  • 4-Zimmerwohnung       5 weitere Anteile (775,00 €)
  • 5-Zimmerwohnung       6 weitere Anteile (930,00 €)

nötig.

An der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung kann jedes volljährige Mitglied der Genossenschaft teilnehmen und über die vorher bekanntgegebenen Tagesordnungspunkte mit abstimmen. Zu diesen Tagesordnungspunkten gehören u. a.

  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Ausschüttung einer Dividende
  • Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
  • Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, meist Mitte bis Ende Juni. Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit der Tagesordnung können Sie rechtzeitig in der Tagespresse und im internen Mitglieder-Bereich unserer Website einsehen. 

Nein, die Mitgliedschaft besteht unabhängig vom Mietverhältnis und muss daher auch separat gekündigt werden.

Die eingezahlten Genossenschaftsanteile können nach Beendigung des Dauernutzungsverhältnisses auch weiterhin auf dem Mitgliedschaftskonto stehen bleiben und jährlich verzinst werden.

Die Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Danach beginnt eine einjährige Kündigungsfrist zu laufen. Ist diese verstrichen wird das Geld im darauffolgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung (meist Ende Juni) ausgezahlt.

Bei Tod eines Mitglieds endet die Mitgliedschaft automatisch zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Die Anteile werden dann nach der Mitgliederversammlung im nächsten Jahr an die Erben ausgezahlt.

Dividenden und Zinserträge müssen versteuert werden. Allerdings hat jede Person einen Freibetrag von 1.000,00 € pro Jahr zur Verfügung. Damit Sie Ihre Dividende ohne steuerliche Abzüge erhalten, benötigen wir einen ausgefüllten Freistellungsauftrag in Höhe der jährlichen Dividende.

Das entsprechende Formular und die Angabe über die Höhe der Freistellung erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder können es sich auf der Homepage herunterladen.

Neue Wohnung

Da wir als Genossenschaft nur an Mitglieder vermieten dürfen, steht nun die Mitgliedschaftsbegründung an. (Weitere Infos im FAQ-Bereich Mitgliedschaft). Sind Sie Mitglied geworden, senden wir Ihnen einen schriftlichen Mietvertrag zu, den Sie vor Übergabe der Wohnung unterschrieben an uns zurücksenden.

Da wir eine Genossenschaft sind, gibt es bei uns keine Kaution. Stattdessen müssen Sie Mitglied unserer Genossenschaft werden. (Weitere Infos im FAQ-Bereich Mitgliedschaft)

Die Schlüssel für Ihre neue Wohnung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe. Einen Termin hierfür vereinbaren Sie bitte mit unserer Wohnungsverwaltung.

Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selbst beim Energieversorger Ihrer Wahl an.

Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Gaszähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selbst beim Gasversorger Ihrer Wahl an.

Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Kaninchen und Wellensittichen ist ohne unsere vorherige Zustimmung erlaubt. Andere Tiere, wie Hunde oder Katzen, dürfen nur mit unserer vorherige Genehmigung gehalten werden. Die Zustimmung ist an das angefragte Tier gebunden.

Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Service/Downloads/Formulare

Nein.

Aufgrund des Brandschutzes und der Pflicht, Fluchtwege freizuhalten, ist es nicht gestattet Schuhe, Regale, Dekorationsartikel, Fahrräder, Roller, etc. im Treppenflur oder auf Treppenpodesten abzustellen. Diese können Stolperfallen und im Brandfall eine Lebensgefahr darstellen.

Mietzahlung und Nebenkostenabrechnung

Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, setzen Sie sich bitte mit unserer Buchhaltung in Verbindung. Wir schicken Ihnen dann ein entsprechendes Formular zu.

Bitte senden Sie uns Ihre neue Bankverbindung per Brief und mit Original-Unterschrift zu. Neue Bankverbindungen, die per Mail oder Fax bei uns eingehen, können wir nicht anerkennen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Jeder kann einmal in finanzielle Schwierigkeiten kommen und unsere Buchhaltung steht Ihnen gern bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Bitte nehmen sie Kontakt mit unserer Buchhaltung auf. Wir besprechen dann gemeinsam, was getan werden kann.

Laut Gesetz muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. eines jeden Jahres zugehen. Wir verschicken unsere Nebenkostenabrechnung normalerweise Anfang August.

Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. Wenn das Guthaben nicht mit der nächsten Miete verrechnet wird, erhalten Sie es ca. vier Wochen nach Zugang Ihrer Abrechnung. Nachforderungen werden spätestens vier Wochen nach Zugang mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig.

Reparaturen, Störungen, Notfälle und Mängel

Bitte wenden Sie sich an unsere technische Abteilung. Gern können Sie uns auch über unsere Website unter Schadensmeldung über den Schaden informieren. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Fotos hochzuladen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des Handwerkermangels Schäden inzwischen nicht mehr innerhalb weniger Tage behoben werden können. Sollten Sie nach einer Woche noch keinerlei Rückmeldung erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Mail an info@wohnstaetten-wolfenbuettel.de

Bitte informieren Sie schnellstmöglich unsere technische Abteilung.

Neben zu viel Luft im Heizkörper kann auch ein verklemmtes Thermostatventil die Ursache dafür sein, dass Ihre Heizung nicht warm wird. Entlüften Sie die Heizkörper einmal. Sollte die Heizung dann immer noch nicht warm werden, wenden Sie sich bitte an unsere technische Abteilung, damit wir eine Fachfirma beauftragen können.

Möglicherweise haben Sie zu viele oder ein defektes Gerät an die Stromversorgung angeschlossen. Bitte überprüfen Sie, ob der FI-Schalter auch rausspringt, wenn Sie weniger Geräte angeschlossen haben oder nur wenn Sie ein bestimmtes Gerät anschließen.

Sollte Sie den Fehler nicht finden können, wenden Sie sich bitte an unsere technische Abteilung.