Am 1. Januar 2023 ist das neue „Wohngeld Plus“ mit deutlich höheren Zuschüssen in Kraft getreten. Zugleich hat sich auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Dazu zählen oftmals Alleinerziehende, Senioren und Seniorinnen mit kleinen Renten, aber auch manche Studenten und Familien. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens.
Schätzungsweise etwas mehr als 2 Millionen Haushalte haben durch die Wohngeldreform jetzt Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Außerdem hat sich der durchschnittliche Auszahlungsbetrag von bisher rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro erhöht, da nun auch die Kosten für Heizung und Warmwasser bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Wie viel ein Haushalt tatsächlich ausgezahlt bekommt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. So fließen u. a. die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Miete und das Gesamteinkommen aller berechtigten Haushaltsmitglieder in die Berechnung mit ein. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.
Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld Prüfen.
Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind fürs Wohngeld klare Ansprüche definiert. Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen! Daran ist nichts schamhaft.
Weitere Information zum Wohngeld und zur Beantragung finden Sie hier.